AGB für Besucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von fithera
§ 1 Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Ticketverkäufe der fithera GmbH & Co. KG, Ewald-Renz-Str. 1, 76669 Bad Schönborn („Veranstalter“) im Zusammenhang mit den fithera Events gegenüber den Besuchern.
§ 2 Ticketbestellung
Tickets können – je nach Verfügbarkeit – sowohl für den Kongress, die Ausstellung, die Partys sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der angegebene Ticketpreis ist sofort zur Zahlung fällig, und das vom Besucher gewählte Zahlungsmittel wird direkt nach Abschluss des Bestellvorgangs belastet. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
Die AGB können vom Besucher jederzeit unter https://www.fithera.de/agb nochmals aufgerufen werden. Der externe Zahlungsanbieter, über den alle Transaktionen laufen, ist Aditus GmbH / Payone GmbH.
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events sowie zur Kommunikation vor, während und nach der Veranstaltung. Alles Weitere kann unserer Datenschutzerklärung unter www.fithera.de/datenschutz entnommen werden.
§ 3 Stornierung und Rückgabe von Tickets / Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht
Die Rückgabe oder Stornierung eines Tickets muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der fithera GmbH & Co. KG. Erfolgt die Stornierung bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % berechnet. Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt diese 50 %. Bei späteren Absagen bis 30 Tage zum Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 % berechnet. Bei Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten. Das Recht des Besuchers auf außerordentliche Kündigung des zustande gekommenen Kaufvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit vom Auftraggeber (Besucher) benannt werden.
Eine kostenfreie Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu Abschnitt § 6 “Höhere Gewalt”).
Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events umgehend auf seiner Webseite veröffentlichen. Im Falle einer Absage oder einer unzumutbaren Verlegung wird der Ticketpreis erstattet. Ankündigungen von Ausstellern, Referenten und Themen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.
Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.
§ 4 Promocodes
Promocodes sind Gutscheincodes, die vom Veranstalter für bestimmte Personen oder Personengruppen und/oder mit einer festgelegten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und eine Reduzierung des Ticketpreises im Bestellprozess bewirken. Durch die Eingabe eines Promocodes während des Bestellvorgangs bestätigt der Nutzer, dass er zur Nutzung des Promocodes berechtigt ist.
Der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Promocodes an Dritte außerhalb des vom Veranstalter bestimmten Verwendungszwecks (zusammenfassend „Weitergabe“) ist untersagt. Einmalig nutzbare Promocodes verlieren bei Weitergabe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zur Nutzung im Bestellprozess. Tickets, die mit ungültigen Promocodes für fithera Events erworben wurden, berechtigen nicht zum Einlass zum jeweiligen fithera Event.
Bei missbräuchlicher Verwendung von Promocodes ist der Veranstalter berechtigt, den über den Promocode erfolgten Ticketkauf bis zum Ende des fithera Events einseitig zu stornieren (Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe, nicht für den vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszweck oder nicht auf dem vorgesehenen Weg an den Nutzer weitergegeben wird (z. B. durch Verkauf oder andere Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliches oder nicht öffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines mehrfach nutzbaren Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung dieses Promocodes durch jeden Nutzer widerleglich vermutet. Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, bei missbräuchlicher Verbreitung oder Verwendung die Nutzung des betroffenen Promocodes vorzeitig zu beenden oder vollständig zu untersagen.
§ 5 Übertragung und Verfall von Tickets
Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Werden die Tickets nicht bis spätestens einen Tag vor Eventbeginn vollständig mit Name, Vorname und E-Mail-Adresse ausgefüllt, verlieren sie ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Einlass.
Hinsichtlich des untersagten Verkaufs oder der sonstigen Weitergabe von Promocodes gilt Abschnitt 4 “Promocodes”.
§ 6 Höhere Gewalt
Sollte das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen, beispielsweise Staatstrauer, Witterungseinflüssen, Streik oder Krieg, nicht stattfinden oder verlegt werden, haftet der Veranstalter nicht für daraus resultierende Verluste oder Schäden. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
§ 7 Einlass zum Event
Der Besucher ist verpflichtet, bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorzuzeigen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er zudem aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Nach erfolgreicher Einlasskontrolle erhält der Besucher ein nicht übertragbares Abzeichen (z. B. ein Event-Badge oder ein Armband), das er während des gesamten Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach einem Verlassen der Veranstaltungsräume erneut Einlass zu erhalten.
Um ein sicheres und angenehmes Event für alle Besucher zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, wenn diese aggressiv oder ausfallend auftreten oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen in die Veranstaltungsräume ist untersagt.
§ 8 Hausrecht und -ordnung / Ambush-Marketing / Guerilla-Marketing
Der Veranstalter übt während der Events das Hausrecht aus, und seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthalts in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei ungenehmigten Ambush- und/oder Guerilla-Marketing-Aktionen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme am Event ausgeschlossen und aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegenüber dem Besucher bleiben davon unberührt.
§ 9 Fachbesucher-Richtlinien
Der Ticketverkauf richtet sich ausschließlich an Fachbesucher der Fitness-, Therapie- und Gesundheitsbranche. Fachbesucher sind beispielsweise Personen in führender Position, wie Inhaber, Geschäftsführer und Führungskräfte, oder Handelsvertreter eines Unternehmens mit der unternehmerischen Ausrichtung und Tätigkeit im Bereich Fitness, Therapie und Gesundheit. Bei unberechtigtem Ticketerwerb (insbesondere von Endverbrauchern) kann der Veranstalter fithera GmbH & Co. KG das Ticket ohne Angabe von Gründen kostenpflichtig stornieren.
§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Das Gleiche gilt bei der Verletzung von Garantieversprechen oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Besucher regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, wie auch seiner Organe.
§ 11 Nutzungsrechte / Aufnahmen von Besuchern
Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion, können fithera GmbH & Co. KG oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Presse, Medienpartner, Aussteller, Rundfunk) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besuchern der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch fithera GmbH & Co. KG sowie von ihr jeweils autorisierten Dritten (z.B. Presse, Medienpartner, Aussteller, Rundfunk) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden wie z.B. auf www.fithera.de, auf sozialen Netzwerken, im Internet und Printmedien.
§ 12 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Besuchers ausschließlich zur Abwicklung der Ticketbestellung und zur Durchführung des Events. Alles Weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
Sofern der Besucher seine Einwilligung erteilt hat, können die von ihm angegebenen Daten auch zu Werbezwecken durch den Veranstalter genutzt oder an Dritte (wie Aussteller) weitergegeben werden. Der Besucher kann seine Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen (etwa durch E-Mail an: info@fithera.de).
§ 13 Gerichtsstand, Wirksamkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Mannheim, soweit kein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der fithera GmbH & Co. KG und seinem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.
Stand: 15. Oktober 2024